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Gehaltsrechner 2026 — Brutto Netto Rechner

Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen mit 2026 Steuerformeln, Sozialversicherung, Soli und Kirchensteuer

Steuerklassen & Sozialversicherung 2026

Steuerklassen

  • I — Ledig, keine Kinder
  • II — Alleinerziehend
  • III — Verheiratet, höherverdienend
  • IV — Verheiratet, ähnliches Einkommen
  • V — Verheiratet, niederverdienend
  • VI — Zweitbeschäftigung

Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil)

  • Krankenversicherung7,3% + 1,25%
  • Pflegeversicherung (mit Kinder)1,7%
  • Pflegeversicherung (kinderlos ab 23)2,3%
  • Rentenversicherung9,3%
  • Arbeitslosenversicherung1,3%

Einkommensteuer-Zonen 2026 (§32a EStG)

Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv gestaffelt. Es gibt vier Zonen mit unterschiedlichen Steuersätzen — von 14% bis 45%.

ZoneZu versteuerndes EinkommenSteuersatz
Grundfreibetrag0 – 12.384 €0%
Zone 112.385 – 17.430 €14% → ~24% (progressiv)
Zone 217.431 – 68.430 €~24% → 42% (progressiv)
Zone 368.431 – 284.770 €42% (konstant)
Reichensteuer284.771 € und darüber45%

Häufig gestellte Fragen

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein, wählen Sie Ihre Steuerklasse (I–VI), Bundesland, und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder Kinder haben. SalaryCheckup berechnet automatisch Einkommensteuer, Sozialversicherung, Soli und Kirchensteuer und zeigt Ihr Nettoeinkommen an.

Steuerklasse I: Ledig, verwitwet oder geschieden ohne Kinder. II: Alleinerziehend. III: Verheiratet, höherverdienender Partner. IV: Verheiratet, ähnliches Einkommen. V: Verheiratet, niederverdienender Partner. VI: Zweitbeschäftigung. Die Steuerklasse bestimmt die monatlichen Lohnsteuerabzüge.

Der Grundfreibetrag (existenzminimales Existenzminimum) wird für 2026 auf voraussichtlich 12.384 € projiziert. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 24.768 €.

Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 wird er für die meisten Steuerzahler nicht mehr erhoben — nur noch bei Einzelveranlagten mit einer Einkommensteuer über 18.130 € bzw. bei Zusammenveranlagten über 36.260 €. Etwa 90% der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr.

Als Arbeitnehmer zahlen Sie 2026 voraussichtlich: Krankenversicherung 7,3% + 1,25% Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,7% (2,3% ohne Kinder ab 23), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%. Gesamt: ca. 20–21% des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € jährlich (5.512,50 € monatlich). Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 90.600 € jährlich (7.550 € monatlich) in Westdeutschland und 89.400 € (7.450 € monatlich) in Ostdeutschland.

Die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8%. Sie wird nur erhoben, wenn Sie einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Unser Rechner berücksichtigt den korrekten Satz je nach Bundesland.

Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Der Brutto-Netto-Rechner von SalaryCheckup berechnet Ihr Nettoeinkommen auf Basis der projizierten 2026 Steuersätze und Sozialversicherungsbeiträge. Er berücksichtigt alle sechs Steuerklassen, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer (mit Bundesland-spezifischen Sätzen), und die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen.

Die deutsche Einkommensteuer wird nach dem Progressionsvorbehalt des §32a EStG berechnet. Im Grundfreibetrag bis 12.384 € (2026 projiziert) zahlen Sie keine Steuern. Darüber steigt der Steuersatz schrittweise von 14% auf bis zu 45% (Reichensteuer) an. Die Steuerklasse bestimmt dabei, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird — die jährliche Steuerlast ist jedoch unabhängig von der Steuerklasse.

Sozialversicherungsbeiträge machen einen erheblichen Teil der Abzüge aus: Als Arbeitnehmer zahlen Sie rund 20-21% Ihres Bruttogehalts für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die Beiträge für höhere Einkommen — oberhalb von 66.150 € (Kranken-/Pflegeversicherung) bzw. 90.600 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung) fallen keine weiteren Beiträge an.

Unser Rechner berücksichtigt auch den Kinderfreibetrag (6.252 € pro Kind), den Entlastungsbetrag für Steuerklasse II (4.260 €), und die Werbekostenpauschale (1.230 €). Dies ermöglicht eine genaue Schätzung Ihres Nettoeinkommens, die nur wenige Euro von der tatsächlichen Lohnabrechnung abweicht.

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